OLG Bamberg · 28.07.2025Kanäle freizuschalten
Zweitkanäle sind keine „Umgehung“ – drei Kanäle müssen wieder online
YouTube hatte Kanäle ohne Warnung mit Verweis auf „Spam, irreführende Praktiken und Betrug“ und später wegen „Umgehung“ gesperrt. Das OLG: Die Weiternutzung eigenständiger, bestehender Kanäle ist keine Umgehung. Eilbedürftigkeit bejaht, weil der Creator vom Kanal lebt und mit zunehmender Dauer der Sperre Reichweite und Einnahmen verliert. Freischaltung im Eilverfahren, befristet bis 31.01.2027.
OLG Dresden · 29.06.2021100.000 € Ordnungsgeld
100.000 € Ordnungsgeld, weil YouTube eine Eilverfügung zu spät umsetzte
Nachdem das Gericht YouTube die Entfernung eines Videos und die Verwarnung untersagt hatte, stellte YouTube das Video erst verspätet wieder her. Das OLG wertete das als schweren Verstoß und setzte ein Ordnungsgeld von 100.000 € fest.
BGH · 29.07.2021Nutzer gewinnen
Das Grundsatzurteil: Ohne Information und Anhörung keine Sperre
Die Lösch- und Sperrklauseln waren unwirksam (§ 307 BGB). Plattformen dürfen eigene Regeln aufstellen, müssen Nutzer aber über eine beabsichtigte Sperre grundsätzlich vorab informieren, den Grund nennen und eine Gegenäußerung mit neuer Entscheidung ermöglichen. Darauf stützen sich fast alle späteren YouTube-Fälle.
LG Köln · 11.10.2021Löschung & Verwarnung untersagt
YouTube muss konkret benennen, was gegen die Regeln verstößt
Ohne Benennung der konkreten Passagen durfte YouTube längere Videos mit auch zulässigen Aussagen nicht löschen und keine Verwarnung aussprechen. Einstweilige Verfügung, Streitwert 10.000 €. Erfolg aus formellen Gründen – keine inhaltliche Bewertung der Videos.
OLG Dresden · Pressemitteilung 14.04.2021Kündigung unwirksam
Kanal-Kündigung unwirksam – YouTube nimmt Berufung zurück
YouTube hatte einen jahrelang geduldeten Zweitkanal mit Verweis auf eine frühere Kanalkündigung beendet. Das Landgericht erklärte die Kündigung für unwirksam, weil YouTube sein Kündigungsrecht verwirkt hatte. YouTube nahm die Berufung beim OLG zurück – das Urteil ist rechtskräftig.
KG Berlin · 22.03.2019Video wiederherzustellen
Zulässige Meinung darf nicht per Community-Richtlinie verschwinden
YouTube hatte ein politisches Video als Hassrede gelöscht. Das Kammergericht verpflichtete YouTube im Eilverfahren zur Wiederherstellung: Eine zulässige Meinungsäußerung darf nicht allein unter Berufung auf die Community-Richtlinien entfernt werden.